Eichen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Waagen-Forum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 39: Zeile 39:
== Die vorzeitiges Erlöschenung der Eichpflicht ==
== Die vorzeitiges Erlöschenung der Eichpflicht ==


Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn


* unzulässige [[Zusatzeinrichtung]]en angebaut wurden
* [[Hauptstempel]] oder [[Sicherungsstempel]] unkenntlich oder beschädigt ist
* die [[Fehlergrenzen|Verkehrsfehlergrenzen]] überschritten wurde
* messtechnische Eingriffe oder Eigenschaften  vorgenommen wurden
* die Verwendungsbereiche eingeschränkt oder erweitert wurden
* die Bezeichnung der Waage geändert wurde


[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]

Version vom 23. September 2007, 10:42 Uhr

Eichen von Waagen

Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.


Eichverfahren

Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren


Eichen von Nichtselbsttätige Waagen

Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden

Eichen von selbsttätige Waagen

Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)


Die vorzeitiges Erlöschenung der Eichpflicht

Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn