Eichen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Waagen-Forum
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Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn
Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn


* unzulässige [[Zusatzeinrichtung]]en angebaut wurden
* unzulässige Zusatzeinrichtungen angebaut wurden
* [[Hauptstempel]] oder [[Sicherungsstempel]] unkenntlich oder beschädigt ist
* [[Hauptstempel]] oder [[Sicherungsstempel]] unkenntlich oder beschädigt ist
* die [[Fehlergrenzen|Verkehrsfehlergrenzen]] überschritten wurde
* die [[Fehlergrenzen|Verkehrsfehlergrenzen]] überschritten wurde

Version vom 23. September 2007, 10:42 Uhr

Eichen von Waagen

Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.


Eichverfahren

Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren


Eichen von Nichtselbsttätige Waagen

Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden

Eichen von selbsttätige Waagen

Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)


Die vorzeitiges Erlöschenung der Eichpflicht

Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn

  • unzulässige Zusatzeinrichtungen angebaut wurden
  • Hauptstempel oder Sicherungsstempel unkenntlich oder beschädigt ist
  • die Verkehrsfehlergrenzen überschritten wurde
  • messtechnische Eingriffe oder Eigenschaften vorgenommen wurden
  • die Verwendungsbereiche eingeschränkt oder erweitert wurden
  • die Bezeichnung der Waage geändert wurde