Eichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. September 2007, 10:42 Uhr
Eichen von Waagen
Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.
Eichverfahren
Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren
Eichen von Nichtselbsttätige Waagen
Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden
- Beschaffenheitsprüfung, gemäß Eichvorschriften und Zulassungen (Befundprüfung)
- Prüfung der messtechnischen Eigenschaften wie
Eichen von selbsttätige Waagen
Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)
Die vorzeitiges Erlöschenung der Eichpflicht
Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn
- unzulässige Zusatzeinrichtungen angebaut wurden
- Hauptstempel oder Sicherungsstempel unkenntlich oder beschädigt ist
- die Verkehrsfehlergrenzen überschritten wurde
- messtechnische Eingriffe oder Eigenschaften vorgenommen wurden
- die Verwendungsbereiche eingeschränkt oder erweitert wurden
- die Bezeichnung der Waage geändert wurde