Eichen: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Admin (Diskussion | Beiträge) |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
*[[herstellergeeicht|Werkseichung]] | *[[herstellergeeicht|Werkseichung]] | ||
*[[EG-Ersteichung]] | *[[EG-Ersteichung]] | ||
*[[EG-Einzeleichung]] | |||
Die Prüfung von [[Nichtselbsttätige Waage]]n. Geprüft werden | Die Prüfung von [[Nichtselbsttätige Waage]]n. Geprüft werden |
Version vom 24. Februar 2007, 13:57 Uhr
Eichen von Waagen
Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.
Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren
Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden
- Beschaffenheitsprüfung, gemäß Eichvorschriften und Zulassungen (Befundprüfung)
- Prüfung der messtechnischen Eigenschaften wie
Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)