Eichen: Unterschied zwischen den Versionen
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* [[DKD-Kalibrierdienst]] | |||
* [[Kalibrierdienst]] | |||
* [[Kalibrieren]] | |||
* [[Eichfristen]] | |||
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]] | [[Kategorie:Prüfen - Eichen]] |
Aktuelle Version vom 17. September 2011, 09:09 Uhr
Eichen von Waagen
Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.
Auf Anfrage stellt die Eichbehörde einen Eichschein über die Eichung des Messgerät aus.
Eichverfahren
Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren
Eichen von Nichtselbsttätige Waagen
Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden
- Beschaffenheitsprüfung, gemäß Eichvorschriften und Zulassungen (Befundprüfung)
- Prüfung der messtechnischen Eigenschaften wie
Eichen von selbsttätige Waagen
Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)
Die vorzeitiges Erlöschung der Eichpflicht
Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn
- unzulässige Zusatzeinrichtungen angebaut wurden
- Hauptstempel oder Sicherungsstempel unkenntlich oder beschädigt sind
- die Verkehrsfehlergrenzen überschritten wurden
- messtechnische Eingriffe oder Eigenschaften vorgenommen wurden zb bei einer Reparatur der Waage (siehe auch Instandsetzerkennzeichen )
- die Verwendungsbereiche eingeschränkt oder erweitert wurden
- die Bezeichnung der Waage geändert wurde