Eichen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Waagen-Forum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(9 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 3: Zeile 3:
Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines [[geeichte Waagen|eichfähigen]] Messgerätes. [[Waagen]] müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der [[Eichfristen|Eichfrist]] der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.
Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines [[geeichte Waagen|eichfähigen]] Messgerätes. [[Waagen]] müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der [[Eichfristen|Eichfrist]] der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.


Auf Anfrage stellt die Eichbehörde einen [[Eichschein]] über die Eichung und Messgerät aus.
Auf Anfrage stellt die Eichbehörde einen [[Eichschein]] über die Eichung des Messgerät aus.


== Eichverfahren ==
== Eichverfahren ==
Zeile 28: Zeile 28:
**[[Empfindlichkeit]]
**[[Empfindlichkeit]]
**[[Rücklauf]]
**[[Rücklauf]]
**[[Beweglichkeit]]
**[[Beweglichkeit]] bzw [[Ansprechvermögen]]
**[[Wiederholbarkeit]]
**[[Wiederholbarkeit]]
**[[Prüfung von Taraeinrichtungen]]
**[[Prüfung von Taraeinrichtungen]]
**[[Preisrecheneinrichtungen]]
**[[Preisrecheneinrichtungen]]
**[[Druckwerke]] zb.( [[Alibidrucker]] - [[Belegdrucker]] ), [[Eichspeicher]]  sowie andere [[Zusatzeinrichtungen]]
**[[Drucker|Druckwerke]] zb.( [[Alibidrucker]] - [[Belegdrucker]] ), [[Eichspeicher]]  sowie andere [[Zusatzeinrichtung]]en


== Eichen von selbsttätige Waagen ==
== Eichen von selbsttätige Waagen ==
Zeile 39: Zeile 39:




== Die vorzeitiges Erlöschenung der Eichpflicht ==
== Die vorzeitiges Erlöschung der Eichpflicht ==


Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn
Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn
Zeile 50: Zeile 50:
* die Bezeichnung der [[Waage]] geändert wurde
* die Bezeichnung der [[Waage]] geändert wurde


== Siehe auch: ==
* [[DAkks-Kalibrierdienst]]
* [[DKD-Kalibrierdienst]]
* [[Kalibrierdienst]]
* [[Kalibrieren]]
* [[Eichfristen]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]

Aktuelle Version vom 17. September 2011, 09:09 Uhr

Eichen von Waagen

Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.

Auf Anfrage stellt die Eichbehörde einen Eichschein über die Eichung des Messgerät aus.

Eichverfahren

Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren


Eichen von Nichtselbsttätige Waagen

Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden

Eichen von selbsttätige Waagen

Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)


Die vorzeitiges Erlöschung der Eichpflicht

Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn

  • unzulässige Zusatzeinrichtungen angebaut wurden
  • Hauptstempel oder Sicherungsstempel unkenntlich oder beschädigt sind
  • die Verkehrsfehlergrenzen überschritten wurden
  • messtechnische Eingriffe oder Eigenschaften vorgenommen wurden zb bei einer Reparatur der Waage (siehe auch Instandsetzerkennzeichen )
  • die Verwendungsbereiche eingeschränkt oder erweitert wurden
  • die Bezeichnung der Waage geändert wurde


Siehe auch: