Eichen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Eichen von Waagen ==
== Eichen von Waagen ==


Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines [[geeichte Waagen|eichfähigen]] Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der [[Eichfristen|Eichfrist]] der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.
Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines [[geeichte Waagen|eichfähigen]] Messgerätes. [[Waagen]] müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der [[Eichfristen|Eichfrist]] der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.
 


== Eichverfahren ==
== Eichverfahren ==

Version vom 30. September 2007, 13:11 Uhr

Eichen von Waagen

Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.

Eichverfahren

Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren


Eichen von Nichtselbsttätige Waagen

Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden


Eichen von selbsttätige Waagen

Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)


Die vorzeitiges Erlöschenung der Eichpflicht

Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn

  • unzulässige Zusatzeinrichtungen angebaut wurden
  • Hauptstempel oder Sicherungsstempel unkenntlich oder beschädigt sind
  • die Verkehrsfehlergrenzen überschritten wurden
  • messtechnische Eingriffe oder Eigenschaften vorgenommen wurden zb bei einer Reparatur der Waage (siehe auch Instandsetzerkennzeichen )
  • die Verwendungsbereiche eingeschränkt oder erweitert wurden
  • die Bezeichnung der Waage geändert wurde