Eichen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Waagen-Forum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 31: Zeile 31:
**[[Preisrecheneinrichtungen]]
**[[Preisrecheneinrichtungen]]
**[[Druckwerke]] zb.( [[Alibidrucker]] - [[Belegdrucker]] ), [[Eichspeicher]]  sowie andere [[Zusatzeinrichtungen]]
**[[Druckwerke]] zb.( [[Alibidrucker]] - [[Belegdrucker]] ), [[Eichspeicher]]  sowie andere [[Zusatzeinrichtungen]]


== Eichen von selbsttätige Waagen ==
== Eichen von selbsttätige Waagen ==

Version vom 23. September 2007, 10:49 Uhr

Eichen von Waagen

Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.


Eichverfahren

Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren


Eichen von Nichtselbsttätige Waagen

Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden


Eichen von selbsttätige Waagen

Die Prüfung von Selbsttätigen Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)


Die vorzeitiges Erlöschenung der Eichpflicht

Neben dem Regulären Beendigung der Eichpflicht erlischt die Eichpflicht, wenn

  • unzulässige Zusatzeinrichtungen angebaut wurden
  • Hauptstempel oder Sicherungsstempel unkenntlich oder beschädigt ist
  • die Verkehrsfehlergrenzen überschritten wurde
  • messtechnische Eingriffe oder Eigenschaften vorgenommen wurden zb bei einer Reparatur der Waage (siehe auch Instandsetzerkennzeichen )
  • die Verwendungsbereiche eingeschränkt oder erweitert wurden
  • die Bezeichnung der Waage geändert wurde