Eichen: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[EG-Ersteichung]]
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Die Prüfung von [[Nichtselbsttätige Waagen]]. Geprüft werden  
Die Prüfung von [[Nichtselbsttätige Waage]]n. Geprüft werden  
*Beschaffenheitsprüfung, gemäß Eichvorschriften und Zulassungen ([[Befundprüfung]])
*Beschaffenheitsprüfung, gemäß Eichvorschriften und Zulassungen ([[Befundprüfung]])
*Prüfung der messtechnischen Eigenschaften wie
*Prüfung der messtechnischen Eigenschaften wie

Version vom 22. Februar 2007, 13:34 Uhr

Eichen von Waagen

Eichen bedeutet die eichtechnischen Prüfung und der Stempelung eines eichfähigen Messgerätes. Waagen müssen Sie in der Regel alle ein bis drei Jahre eichen lassen und hängt von der Eichfrist der Waagen ab. Dabei können nur eichfähige Waagen geeicht werden.

Beim Eichen unterscheidet man mehrere Eichverfahren

Die Prüfung von Nichtselbsttätige Waagen. Geprüft werden


Die Prüfung von Selbsttätige Waagen wird wie eine Nichtselbsttätige Waagen geprüft. Allerdings werden zb selbsttätigen (Ab)wägungen durchgeführt (Fertigverpackung)