Abgekürztes Staffelverfahren
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Abgekürztes Staffelverfahren
Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an Laufgewichstwaagen und Schaltgewichtswaagen der Klasse III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an Prüfgewichte von der Höchstlast der Waage. Andere Waagenarten können nur im normalen Staffelverfahren geprüft werden.
Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren
Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein