Abgekürztes Staffelverfahren

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Abgekürztes Staffelverfahren

Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an Laufgewichstwaagen und Schaltgewichtswaagen der Klasse III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an Prüfgewichte von der Höchstlast der Waage. Andere Waagenarten können nur im normalen Staffelverfahren geprüft werden.

Voraussetzungen

Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein

  • Es muss sich um eine Laufgewichstwaagen und Schaltgewichtswaage handeln
  • nur Klasse III und IIII
  • Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung vom Eichamt vor der Eichung der Waage durchgeführt werden
  • die Differenz der Wägeergebniss bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 Max < 0,2 e