Achsweises Wägen
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Achsweises Wägen - Wiegen
Achsweise Wiegen wird bei Fahrzeugwaagen angewandt. Beim achsweisen Wägen besteht durch das Fahrzeug eine Verbindung zwischen beweglicher Waagenbrücke und fester Umgebung. Dies führt zu zusätzliche Einflüsse auf das Wägeergebnis seitens der Waage und dem Fahrzeug zb durch Querkräfte. Damit auf eine Waage Achsweises Wägen erlaubt ist, müssen gewissen technischen Anforderungen erfüllt sein.
Um eine achsweise Wägung durchzuführen müssen folgende Bedienungen erfüllt sein.
- Während einer Eichung durch eine messtechnische Prüfung nachgewiesen werden
- vor oder hinter der Waagenbrücke mit dieser auf einer Höhe liegen und gerade und waagrecht ausgeführt sind.
unzulässig für Achsweises Wägen - Wiegen
Auf Waagen, die die Anforderungen nicht erfüllen dürfen keine Achsweises Wägungen durchgeführt werden. In diesem Fall muss in unmittelbarer Nähe der Waagenbrücke ein Schild mit folgendem Text angebracht werden (Mindestschriftgröße 30 mm):
„Achsweises Wägen ist ausnahmslos nicht gestattet. Beim Wägen von Lastzügen muss der Teil, der auf der Waage steht, von dem anderen Teil abgekuppelt sein.“