Öffentliche Waage

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Öffentliche Waage

Das Hauptmerkmal von Öffentliche Waagen ist, das sie für jedermann Zugänglich sind . Die Öffentliche Waage muss eine geeichte Waage sein und stehen unter besonderer Kontrolle des Eichamts. Die Wäger werden besondert geschult und auf gewissenhafte Tätigkeit von der Eichbehörde vereidigt. Der Wäger muss ein Wägebuch führen, in dem er alle Wiegungen dokumentiert. Diese wird auch von den Eichbehörden in unregelmäßigen Abständen auch geprüft. Neben dem Führen eines Wägebuches stempelt der öffentlich bestellte Wäger den Wiegeschein mit seinem Stempel ab, wodurch die Wägung beurkundet wird.


An öffentlichen Waagen muss ein Schild mit der Aufschrift

"Öffentliche Waage
Wägebereich von ... kg bis ... kg".
Dem Wort "Waage" können Hinweise auf die Art der Waage, ihren Verwendungszweck oder ihren Inhaber
beigefügt sein (z. B. "Öffentliche Fahrzeugwaage", "Öffentliche Gemeindewaage"). Außerdem sind die
Öffnungszeiten anzugeben.

Waagen, auf denen achsweises Wägen unzulässig ist, müssen mit einem Schild

"Achsweises Wägen nicht zulässig"

gekennzeichnet sein.