Instandsetzerkennzeichen
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Instandsetzer Kennzeichen
Staatlich anerkannte Instandsetzer haben die Möglichkeit, nach einer Reparatur von einer im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendeten Waage (geeichte Waage) diese durch das Anbringen eines Instandsetzerzeichen auch weiterhin im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr zu verwenden. Das heißt, auch wenn die Waage repariert und die Eichsiegel von dem Instandsetzer gebrochen worden sind kann der Kunde diese trotzdem weiterhin im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendeten und gilt weiterhin als geeicht.
Allerdings gibt es folgende Einschränkungen:
- Die Waage muß noch in den Eichfristen liegen
- Der Meßfehler der Waage muß in den Verkehrsfehlergrenzen sein
- Waage war schon einmal geeicht