Geeichte Waagen

Aus Waagen-Forum
Version vom 1. November 2006, 12:45 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geeichte Waagen

Geeichte Waagen bzw unter "Eichen" verstehet man die Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der Bauvorschriften und die Prüfung seiner richtigen Anzeige innerhalb der "Eichfehlergrenzen".


Dabei besteht folgend Vorschriften über die eichpflicht von Waagen Waagen unterliegen der eichpflicht, wenn sie in folgenen Bersichen verwendet werden

  • im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
  • im Arbeitsschutz
  • im Umweltschutz
  • im Strahlenschutz
  • im Verkehrswesen
  • Gesundheitsschutz (Krankenhäuser, Arzte)
  • Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen
  • Herstellung von Arzneimitteln (Apotheken)
  • Wareneingangskontrolle
  • Verwiegung von Fahrzeugen