Ablesbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei [[geeichte Waagen]] kann dies der [[Eichwert]]  "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine  höhere [[Teilung]] möglich ist. Dabei wird dann die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert oder umrandet dargestellt.
Bei [[geeichte Waagen]] kann dies der [[Eichwert]]  "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine  höhere [[Teilung]] möglich ist. Dabei wird dann die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert oder umrandet dargestellt.


Die Ablesbarkeit bei geeichten Waagen findet man auf dem Typenschild und werden wie folgt dargestellt
Die Ablesbarkeit bei geeichten Waagen findet man auf dem [[Typenschild]] und werden wie folgt dargestellt


Beispiel
Beispiel

Aktuelle Version vom 24. August 2011, 09:02 Uhr

Ablesbarkeit

Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren Gewichtswert der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der Ziffernschritt der Digitalanzeige, bei mechanischen Waagen die Einteilung der Skalenscheibe oder die Teilung einer Leuchtbildwaage.

Ablesbarkeit bei geeichten Waagen

Bei geeichte Waagen kann dies der Eichwert "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere Teilung möglich ist. Dabei wird dann die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert oder umrandet dargestellt.

Die Ablesbarkeit bei geeichten Waagen findet man auf dem Typenschild und werden wie folgt dargestellt

Beispiel

  • e = 10 g
  • e = d = 10 g

bzw

  • e = 10 g
  • d = 1 g

Ablesbarkeit bei ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen

An ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen entspricht die Ablesbarkeit immer den kleinsten Ziffernschritt "d"

Hat eine ungeeichte Waage ein Typenschild wird die Ablesbarkeit als d gekennzeichnet

Beispiel

  • d = 10 g