Gewichte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Februar 2011, 11:34 Uhr
Gewichte
Als Gewichte bezeichnet man Gewichtsstücke zur Prüfung von Waagen oder Gewichte, die vom Handel verwendet werden. Diese Gewichtsstücke gibt es in verschiedene Gewichtsklassen, Bauformen und Materialien
Gewichtsklassen
- Die Gewichte gib es je nach Toleranzen in unterschiedlichen Gewichtsklassen
Die Gewichtsklassen für Gewichte sind:
- E0 - Hauptnomale
- E1 - Massennormal
- E2 - Normalgewicht
- F1 - Feingewicht
- F2 - Feingewicht
- M1 - Präzisionsgewicht
- M2 - Handelsgewicht
- M3 - Handelsgewicht
Gewichte nach ihren Verwendungszweck
Gewichte unterscheidet man auch nach ihren Verwendungszweck
Gewichte gibt es in verschiedene Bauformen. Die gängigsten Gewichtsformen sind:
Die Standards für Prüfgewichte sind heute international durch die bewährte "OIML"-Empfehlung R111 (=Organisation Internationale de Métrologre Lègale) geregelt.
- Blockgewichte
- Knopfgewichte
- Karatgewichte
- Rollgewichte
- Schwerlastgewichte
- Hakengewichte
- Schlitzgewichte
- Plättchengewichte
- Drahtformgewichte
- EU-OIML Form Gewichte
- Zylindergewichte
Materialien von Gewichten. Die gängigsten Materialien für Gewichte sind:
- Messing
- Gusseisen lackiert
- Messing vernickelt
- Edelstahl
Prüfverfahren von Gewichten
Gewichte werden je nach Verwendung unterschiedlich geprüft.
Entweder werden die Gewichte
- Geeicht ( siehe Eichfristen für Gewichte ) > Handelsgewicht > Prüfgewichte
- DKD Kalibriert
Eine Werks- oder ISO- Kalibrierung für Gewichte ist nicht üblich.
Gewichte werden , wenn sie DKD Kalibriert sind, alle Messungen bei der Prüfung auf das nationale Normale zurückgeführt
Die Rekalibrierungsintervalle - Eichdauer von Gewichte
Man unterscheidet Gewichte und dem Rekalibrierungsintervalle nach ihrem Verwendungszweck und Prüfverfahren.
Gewichte werden entweder durch ein Eichamt geeicht oder durch ein Kalibrierlabor geprüft. Die Toleranzen sind bei beiden Methoden identisch. Allerdings dürfen Gewichte, die durch ein Kalibrierlabors kalibriert wurden nicht im Handel eingesetzt werden.
Geeichte Gewichte werden als
- Handelsgewicht - 4 Jahre
- Prüfgewichte - 1 Jahr
von den Eichbehörden geeicht.
Gewichte nach DKD Prüfverfahren
- Prüfgewichte - liegt bei 6 Monaten bis 2 Jahre
Die Generelle Empfehlung des Kalibrierlabors liegt bei 1 Jahr. Die Entscheidung, wie lange die Prüffristen für Gewichte sind unterliegen dem QM System bzw dem Besitzer der Gewichte.
Kennzeichnung der Prüfgewichte nach OIML
Gewichte werden wie folgt nach den Richtlinien nach OIML gegenzeichnet
- E0 - Keine Kennzeichnung der Gewichte. Bezeichnung der Gewichtstücke werden auf dem Etui oder Gewichtskasten mit "E0" gekennzeichnet
- E1 - Keine Kennzeichnung der Gewichte. Bezeichnung der Gewichtstücke werden auf dem Etui oder Gewichtskasten mit "E1" gekennzeichnet
- E2 - Keine Kennzeichnung der Gewichte. Bezeichnung der Gewichtstücke werden auf dem Etui oder Gewichtskasten mit "E2" gekennzeichnet
- F1 - Kennzeichnung nur mit dem Nennwert des Gewichts zb 500 g - 1 Kg
- F2 - Kennzeichnung nur mit dem Nennwert des Gewichts zb 500 g - 1 Kg und dem Buchstaben "F"
- M1 - Nennwert des Gewichts zb 10 kg und dem Buchstaben "M"
- M2 - Nennwert des Gewichts zb 10 kg und dem Buchstaben "M2"
- M3 - Nennwert des Gewichts zb 10 kg und dem Buchstaben "M3"