Ablesbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei [[geeichte Waagen]] kann dies der [[Eichwert]] "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere [[Teilung]] möglich ist. Dabei wird dann die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert oder umrandet dargestellt. | |||
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Version vom 27. April 2010, 17:04 Uhr
Ablesbarkeit
Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren Gewichtswert der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der Ziffernschritt der Digitalanzeige, bei mechanischen Waagen die Einteilung der Skalenscheibe oder der Teilung einer Leuchtbildwaage.
Ablesbarkeit bei geeichten Waagen
Bei geeichte Waagen kann dies der Eichwert "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere Teilung möglich ist. Dabei wird dann die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert oder umrandet dargestellt.
Ablesbarkeit bei ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen
An ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen entspricht die Ablesbarkeit immer "d"