Abgekürztes Staffelverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. April 2010, 15:59 Uhr
Abgekürztes Staffelverfahren
Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaagen der Klasse III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an Prüfgewichte von der Höchstlast der Waage. Andere Waagenarten können nur im normalen Staffelverfahren geprüft werden.
Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren
Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein
- Es muss sich um eine Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaage handeln
- nur Klasse III und IIII
- Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung ( zb ein Laufgewichtsbalken) vom Eichamt vor der Eichung der Waage durchgeführt werden
- die Differenz des Wägeergebnis bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 Max < 0,2 e