Eichschein: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Eichschein stehen unter anderem | |||
* Nummer - Nummer des Eichscheins | |||
* Gegenstand - Dass zu Prüfende Messgerät zb Waage oder Gewichte | |||
* Identifikation - Nummer der Gewichtsstücke bzw die Nummer der Waage | |||
* Hersteller - Hersteller der Gewichte oder Waage | |||
* Antragsteller - In diesem Fall der Kunde | |||
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* Ergebnis - Erfüllt die Anforderungen usw | |||
* Ort und Datum der Prüfung | |||
* Gültigkeit der Prüfung bis sowie Stempelzeichen | |||
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Version vom 6. April 2010, 13:09 Uhr
Eichschein für Waagen und Gewichte
Wurde eine Waage oder Gewicht geeicht hat der Waagenbesitzer nur einen Nachweis einer Eichung seiner Messgeräte, wenn sich auf der Waage ein Hauptstempel oder bei einem Gewicht die Jahreszahl der Gültigkeit der Eichung. Da viele Betriebe heute an ein QM System angeschlossen sind reichen viel Betriebe dieser Nachweis nicht mehr. In diesen Fall stellt das Eichamt auf Anfrage einen Eichschein aus. Dieser Eichschein gilt als Bestätigung der durchgeführten Eichung der Messgeräte. Diese Eichbestätigungen gilt allerdings nicht als Nachweis auf die Rückführbarkeit auf das Internationales Einheitensystem (SI) bzw auf die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.
Was steht im Eichschein
Im Eichschein stehen unter anderem
- Nummer - Nummer des Eichscheins
- Gegenstand - Dass zu Prüfende Messgerät zb Waage oder Gewichte
- Identifikation - Nummer der Gewichtsstücke bzw die Nummer der Waage
- Hersteller - Hersteller der Gewichte oder Waage
- Antragsteller - In diesem Fall der Kunde
- Prüfverfahren -
- Ergebnis - Erfüllt die Anforderungen usw
- Ort und Datum der Prüfung
- Gültigkeit der Prüfung bis sowie Stempelzeichen