Brutto für Netto: Unterschied zwischen den Versionen

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== Brutto für Netto ==
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Um was geht es hier ?   
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Genau gesagt geht es darum, das der Handel verpflichtet ist, dem Kunden für die verkauften Waren nur das Nettogewicht als Preisgrundlage zu verwenden.
Genau gesagt geht es darum, das der Handel verpflichtet ist, dem Kunden für die verkauften Waren nur das Nettogewicht als Preisgrundlage zu verwenden. Das heißt, das alle Verpackungen nicht in die Berechnung für den Preis einfließen darf.
 
§ 10a Eichordnung1) bestimmt unmissverständlich:
"Im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen dürfen Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugrunde liegen, nur als Nettowerte angegeben werden."
 
 
Jedoch zeigt sich in der Praxis, das dies nicht immer der Fall ist. So zahlen in vielen Fällen der Kunde die Verpackung mit, das laut Gesetzt nicht zulässig ist.
Wenn ein Kund 100 g Wurst kauft, so will der Kunde 100 [[Gramm]] Wurst und nicht 96 Gramm Ware und 4 Gramm Papier als Verpackungsmaterial.
 
Für den einzelnen scheint der Wirtschaftlichen Schaden nicht so hoch zu sein, aber dennoch Summiert sich dies dennoch für den Einzelnen. Profitieren tut nur der Waagenbesitzer.
 
* Beispiel: 
Die Waage zeigt 100 g für Wurst und Verpackung (Papier) an bei einem Grundpreis von 50 Euro/Kilogramm
 
* Rechnung, wenn das Papier ein Eigengewicht von 10 Gramm hätte
** 90g Wurst    4,50 Euro
** 10g Papier  0,50 Euro
 
Bei einem Einkauf von nur 4 Wurstsorten würde der Kunde schon 2 Euro für die Verpackung zahlen. Bei nur 200 Kunden/Tag  und 300 geöffnete Tagen/ Jahr kommt für ein bisschen Papier schon eine Stolze Summe zusammen. Berücksichtigt man noch, das der Einkauf für ein Bogen Papier für den Handel unter 1 Cent liegt eine gute Einnahmequelle
 
An diesem Beispiel sieht man, das die Verpackung für den Handel bares Geld bringen kann.
 
Achtet einfach beim Einkaufen, das die Verpackung eintariert wurde
 
 




[[Kategorie:Begriffserklärung]]
[[Kategorie:Begriffserklärung]]

Version vom 15. April 2009, 18:23 Uhr

Brutto für Netto

Brutto für Netto, nicht nur ein Schlagwort sondern Realität.

Um was geht es hier ?

Genau gesagt geht es darum, das der Handel verpflichtet ist, dem Kunden für die verkauften Waren nur das Nettogewicht als Preisgrundlage zu verwenden. Das heißt, das alle Verpackungen nicht in die Berechnung für den Preis einfließen darf.

§ 10a Eichordnung1) bestimmt unmissverständlich:
"Im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen dürfen Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugrunde liegen, nur als Nettowerte angegeben werden."


Jedoch zeigt sich in der Praxis, das dies nicht immer der Fall ist. So zahlen in vielen Fällen der Kunde die Verpackung mit, das laut Gesetzt nicht zulässig ist. Wenn ein Kund 100 g Wurst kauft, so will der Kunde 100 Gramm Wurst und nicht 96 Gramm Ware und 4 Gramm Papier als Verpackungsmaterial.

Für den einzelnen scheint der Wirtschaftlichen Schaden nicht so hoch zu sein, aber dennoch Summiert sich dies dennoch für den Einzelnen. Profitieren tut nur der Waagenbesitzer.

  • Beispiel:

Die Waage zeigt 100 g für Wurst und Verpackung (Papier) an bei einem Grundpreis von 50 Euro/Kilogramm

  • Rechnung, wenn das Papier ein Eigengewicht von 10 Gramm hätte
    • 90g Wurst 4,50 Euro
    • 10g Papier 0,50 Euro

Bei einem Einkauf von nur 4 Wurstsorten würde der Kunde schon 2 Euro für die Verpackung zahlen. Bei nur 200 Kunden/Tag und 300 geöffnete Tagen/ Jahr kommt für ein bisschen Papier schon eine Stolze Summe zusammen. Berücksichtigt man noch, das der Einkauf für ein Bogen Papier für den Handel unter 1 Cent liegt eine gute Einnahmequelle

An diesem Beispiel sieht man, das die Verpackung für den Handel bares Geld bringen kann.

Achtet einfach beim Einkaufen, das die Verpackung eintariert wurde