Grünes M: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Metrologiezeichen mit dem schwarzen '''M''' in der Mitte zeichnet Waagen ( [[nichtselbsttätige Waage]]) aus,  dass die Waage in Verbindung mit dem [[CE-Konformitätszeichen]] grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 90/384/EWG erfüllt. Diese Kennzeichnung ist die Voraussetzung für eine [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]]  
Das Metrologiezeichen mit dem schwarzen '''M''' in der Mitte zeichnet Waagen ( [[nichtselbsttätige Waage]]) aus,  dass die Waage in Verbindung mit dem [[CE-Konformitätszeichen]] grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 90/384/EWG erfüllt. Diese Kennzeichnung ist die Voraussetzung für eine [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]]  





Version vom 18. März 2007, 19:43 Uhr

Grünes M - Metrologiezeichens auf Waagen

Grünes M - Metrologiezeichens

Das Metrologiezeichen mit dem schwarzen M in der Mitte zeichnet Waagen ( nichtselbsttätige Waage) aus, dass die Waage in Verbindung mit dem CE-Konformitätszeichen grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 90/384/EWG erfüllt. Diese Kennzeichnung ist die Voraussetzung für eine Eichung der Waage






Verwendung und Bedeutung des Metrologiezeichens

Die Verwendung und Bedeutung des Grünen M sind:

  • Das Grüne M ist kein Eichzeichen
  • Angebracht wird das Grüne M durch den Hersteller deren Bevollmächtigten Zb. Eichbehörde - Waagenbaufirmen
  • Das Metrologiezeichen wird meißt als Klebemarke aufgebracht
  • Das Metrologiezeichen hat mindesten eine Kantenlänge von 12,5 mm
  • Das Metrologiezeichen muß auf jede Zusatzeinrichtung aufgebracht werden, die die Anforderungen erfüllt.
  • Das Grüne M ist Bestandteil bei einer EG-Ersteichung