Stempel-Öffentlicher-Wäger: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 11. März 2007, 14:15 Uhr
Stempelzeichen des öffentlich bestellten Wägers
Ein öffentlich bestellte Wäger beurkundet seine Verwiegung auf eine Öffentliche Waage mit dem Abstempeln des Wiegescheines.
Öffentliche Wäger wiegen auf Öffentliche Waagen
Auf dem Stempel steht
- Ordnungsnummer des Wägers
- 1/9 Ordnungszahl der zuständigen Behörde