Verschiebeprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Waagen mit rollenden Lasten (zb [[Fahrzeugwaage]], [[Rollenbahnwaage]]n usw ) wird eine Waage bei einer [[Eichen|Eichung]] keine [[Eckenprüfung]] , sonder eine Verschiebeprüfung vorgenommen (siehe Skizze). Dabei entspricht die Prüflast 0,5 bis 0,8 der [[Wägebereich|Höchstlast]] der Waage und die Abweichung  der Waage muss in den [[Fehlergrenzen]] der Waage liegen. Dabei wird die Verschiebeprüfung jeweils von beiden Seiten in Fahrtrichtung  durchgeführt.
Bei Waagen mit rollenden Lasten (zb [[Fahrzeugwaage]], [[Rollenbahnwaage]]n usw ) wird eine Waage bei einer [[Eichen|Eichung]] keine [[Eckenprüfung]] , sonder eine Verschiebeprüfung vorgenommen (siehe Skizze). Dabei entspricht die Prüflast 0,5 bis 0,8 der [[Wägebereich|Höchstlast]] der Waage und die Abweichung  der Waage muss in den [[Fehlergrenzen]] der Waage liegen. Dabei wird die Verschiebeprüfung jeweils von beiden Seiten in Fahrtrichtung  durchgeführt.
[[Kategorie:Begriffserklärung]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]
[[Kategorie:Toleranzen]]

Version vom 10. März 2007, 22:41 Uhr

Verschiebeprüfung - Seitenprüfung von Waagen

Verschiebeprüfung bei Waagen

Bei Waagen mit rollenden Lasten (zb Fahrzeugwaage, Rollenbahnwaagen usw ) wird eine Waage bei einer Eichung keine Eckenprüfung , sonder eine Verschiebeprüfung vorgenommen (siehe Skizze). Dabei entspricht die Prüflast 0,5 bis 0,8 der Höchstlast der Waage und die Abweichung der Waage muss in den Fehlergrenzen der Waage liegen. Dabei wird die Verschiebeprüfung jeweils von beiden Seiten in Fahrtrichtung durchgeführt.