Fehlergrenzen: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei [[geeichte Waagen]] versteht man unter der Fehlergrenze die zulässige erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus bei der Eichung der Waagen. Die Abweichung ist Gewichtsabhängig und steigt mit dem [[Wägebereich]] der Waage.  
Bei [[geeichte Waagen]] versteht man unter der Fehlergrenze die zulässige erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus bei der Eichung der Waagen. Die Abweichung ist Gewichtsabhängig und steigt mit dem [[Wägebereich]] der Waage.  


Der [[Verkehrsfehlergrenzen|Verkehrsfehler]] einer Waagge ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der Waage während der [[Eichfristen|Eichfrist]]
Der [[Verkehrsfehlergrenzen|Verkehrsfehler]] einer Waage ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der Waage während der [[Eichfristen|Eichfrist]]


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Version vom 4. November 2006, 16:11 Uhr

Fehlergrenzen von Waagen

Bei geeichte Waagen versteht man unter der Fehlergrenze die zulässige erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus bei der Eichung der Waagen. Die Abweichung ist Gewichtsabhängig und steigt mit dem Wägebereich der Waage.

Der Verkehrsfehler einer Waage ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der Waage während der Eichfrist

Belastung
Fehler-
grenzen
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Klasse IIII
0 ≤ m ≤ 50000 e
0 ≤ m ≤ 5000 e
0 ≤ m ≤ 500 e
0 ≤ m ≤ 50 e
± 0,5 e
50000 e < m ≤ 200000 e
5000 e < m ≤ 20000 e
500 e < m ≤ 2000 e
50 e < m ≤ 200 e
± 1,0 e
200000 e < m
20000 e < m ≤ 100000 e
2000 e < m ≤ 10000 e
200 e < m ≤ 1000 e
± 1,5 e