Geeichte Waagen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. November 2006, 12:50 Uhr
Geeichte Waagen
Geeichte Waagen bzw unter "Eichen" verstehet man die Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der Bauvorschriften und die Prüfung seiner richtigen Anzeige innerhalb der "Eichfehlergrenzen".
Dabei besteht folgend Vorschriften über die eichpflicht von Waagen
Waagen unterliegen der eichpflicht, wenn sie in folgenen Bereichen verwendet werden
- im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
- im Arbeitsschutz
- im Umweltschutz
- im Strahlenschutz
- im Verkehrswesen
- Gesundheitsschutz (Krankenhäuser, Arzte)
- Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen
- Herstellung von Arzneimitteln (Apotheken)
- Wareneingangskontrolle
- Verwiegung von Fahrzeugen