Fehlergrenzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Verkehrsfehler einer Waagge ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der Waage während der [[Eichfristen|Eichfrist]] | Der [[Verkehrsfehlergrenzen|Verkehrsfehler]] einer Waagge ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der Waage während der [[Eichfristen|Eichfrist]] | ||
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Version vom 4. Oktober 2006, 09:45 Uhr
Fehlergrenzen von Waagen
Bei geeichte Waagen versteht man unter der Fehlergrenze die zulässige erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus bei der Eichung der Waagen. Die Abweichung ist Gewichtsabhängig und steigt mit dem Wägebereich der Waage.
Der Verkehrsfehler einer Waagge ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der Waage während der Eichfrist
Belastung
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Fehler-
grenzen |
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Klasse I
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Klasse II
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Klasse III
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Klasse IIII
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0 ≤ m ≤ 50000 e
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0 ≤ m ≤ 5000 e
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0 ≤ m ≤ 500 e
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0 ≤ m ≤ 50 e
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± 0,5 e
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50000 e < m ≤ 200000 e
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5000 e < m ≤ 20000 e
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500 e < m ≤ 2000 e
|
50 e < m ≤ 200 e
|
± 1,0 e
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200000 e < m
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20000 e < m ≤ 100000 e
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2000 e < m ≤ 10000 e
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200 e < m ≤ 1000 e
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± 1,5 e
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