Ablesbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren [[Gewichtswert]] der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der [[Ziffernschritt]] der [[Digitalanzeige]], bei mechanischen Waagen die Einteilung der [[Skalenscheibe]] oder der Teilung einer [[Leuchtbildwaage]]. Bei geeichten Waagen kann dies auch der [[Eichwert]] "e" sein. | Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren [[Gewichtswert]] der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der [[Ziffernschritt]] der [[Digitalanzeige]], bei mechanischen Waagen die Einteilung der [[Skalenscheibe]] oder der Teilung einer [[Leuchtbildwaage]]. Bei [[geeichten Waagen]] kann dies auch der [[Eichwert]] "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere [[Teilung]] angezeigt werden kann. Dabei kann auch die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert dargestellt werden. |
Version vom 28. September 2006, 09:56 Uhr
Ablesbarkeit
Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren Gewichtswert der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der Ziffernschritt der Digitalanzeige, bei mechanischen Waagen die Einteilung der Skalenscheibe oder der Teilung einer Leuchtbildwaage. Bei geeichten Waagen kann dies auch der Eichwert "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere Teilung angezeigt werden kann. Dabei kann auch die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert dargestellt werden.