Beweglichkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Juli 2011, 11:39 Uhr
Beweglichkeitsprüfung - Ansprechvermögen an Waagen
Der Begriff Beweglichkeit ist schon veraltet und wird heute als Ansprechvermögen bezeichnet.
Bei der Beweglichkeitsprüfung wird festgestellt, ob eine Waage auf geringe Belastungsänderungen noch reagiert und diese Änderung auch auf dem Auswertegerät anzeigt. Diese Prüfung wird durchgeführt, das auch Waagen auf geringe Änderungen auf der Lastplatte reagieren und das Gewicht korrekt anzeigen. Wichtig zb beim Einwiegen von Materialien oder Entnahme von einem Wägegutes.
Mit dieser Prüfung schließt man Reibung zwischen den Schneiden und Pfannen, Öldämpfer, Kugelgelenke sowie von allen beweglichen Teilen einer Waage aus. Dies schließt auch die Wägezellen mit ein, die auch eine Reibung - Spannung bei einer Beschädigung aufweisen können.
Diese Prüfung wird bei drei verschiedene Belastungen der Waage durchgeführt.
Beweglichkeitsprüfung - Ansprechvermögen an nichtselbsteinspielende Waagen
Hier wird eine Last von 0,4 fachen der an der Stelle geltenden Fehlergrenzen stoß frei aufgelegt. Dabei muss ein sichtbarer Ausschlag des Einspielanzeigers zu erkennen sein
Beweglichkeitsprüfung - Ansprechvermögen an selbsteinspielende oder halbselbsteinspielende Waagen
Hier wird eine Last mit der Größe der an der Stelle geltenden Fehlergrenzen stoßfrei aufgelegt. Dabei muss ein sichtbarer Ausschlag von mindestens 0,7fachen der Zusatzlast angezeigt werden.
Ausgehend vom Schaltpunkt der Waagenanzeige + 0,1d muss eine stoßfreie aufgebrachte Last entsprechend 1,4 d die ursprüngliche Anzeige der Waage um mindestens einen Teilungswert erhöhen
Die Prüfung der Beweglichkeit - Ansprechvermögen ist Bestandteil einer Eichung