Abgekürztes Staffelverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an [[Laufgewichstwaage]]n und [[Schaltgewichtswaag]]en der [[Eichklassen|Klasse]] III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an [[Prüfgewichte]] von der [[Höchstlast]] der Waage. Andere [[Arten von Waagen|Waagenarten]] können nur im normalen [[Staffelverfahren]] geprüft werden.
Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an [[Laufgewichstwaage]]n und [[Schaltgewichtswaage]]n der [[Eichklassen|Klasse]] III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an [[Prüfgewichte]] von der [[Höchstlast]] der Waage. Andere [[Arten von Waagen|Waagenarten]] können nur im normalen [[Staffelverfahren]] geprüft werden.


== Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren  ==
== Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren  ==

Version vom 24. Oktober 2009, 17:04 Uhr

Abgekürztes Staffelverfahren

Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an Laufgewichstwaagen und Schaltgewichtswaagen der Klasse III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an Prüfgewichte von der Höchstlast der Waage. Andere Waagenarten können nur im normalen Staffelverfahren geprüft werden.

Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren

Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein

  • Es muss sich um eine Laufgewichstwaagen und Schaltgewichtswaage handeln
  • nur Klasse III und IIII
  • Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung vom Eichamt vor der Eichung der Waage durchgeführt werden
  • die Differenz der Wägeergebniss bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 Max < 0,2 e