Öffentliche Waage: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. August 2009, 11:43 Uhr
Merkmale von Öffentliche Waagen
Das Hauptmerkmal von Öffentliche Waagen ist, das sie für jedermann Zugänglich sind . Die Öffentliche Waage muss eine geeichte Waage sein und stehen unter besonderer Kontrolle des Eichamts. Die Wäger werden besondert geschult und auf gewissenhafte Tätigkeit von der Eichbehörde vereidigt. Der Wäger muss ein Wägebuch führen, in dem er alle Wiegungen dokumentiert. Diese wird auch von den Eichbehörden in unregelmäßigen Abständen auch geprüft. Neben dem Führen eines Wägebuches stempelt der öffentlich bestellte Wäger den Wiegeschein mit seinem Stempel ab, wodurch die Wägung beurkundet wird.
Zb werden LKW Kontrollen zur Gewichtsfeststellung (Überladung) auf öffentlichen Fahrzeugwaagen durchgeführt, da die Gerichte nur Wägungen auf öffentliche Waagen akzeptieren, da diese wie schon oben beschrieben nur dort eine Wiegung beurkundet werden kann.
Hinweis: Verwiegungen auf einer Öffentlichen Waage sind kostenpflichtig ! Dabei richten sich die Wägegebühren je nach öffentlicher Waage entweder pro Verwiegung oder sind Lastabhängig. Die Preise können auch je nach gewogener Last gestaffelt sein
Öffentliche Waagen sind in den letzten Jahren wegen den hohen Kosten für Wartung und Eichung reduziert worden. Früher hatte jede Gemeinde eine Öffentliche Waage. Diese würden häufig von Bauern oder Metzger zb (öffentliche Viehwaage) genutzt.
Kennzeichnung von Öffentlichen Waagen
An öffentlichen Waagen muss ein Schild mit der Aufschrift
"Öffentliche Waage Wägebereich von ... kg bis ... kg". Dem Wort "Waage" können Hinweise auf die Art der Waage, ihren Verwendungszweck oder ihren Inhaber beigefügt sein (z. B. "Öffentliche Fahrzeugwaage", "Öffentliche Gemeindewaage"). Außerdem sind die Öffnungszeiten anzugeben.
Hinweis zum achsweises Wägen an Öffentlichen Fahrzeugwaagen
Waagen, auf denen achsweises Wägen unzulässig ist, müssen mit einem Schild
„Achsweises Wägen ist ausnahmslos nicht gestattet. Beim Wägen von Lastzügen muss der Teil, der auf der Waage steht, von dem anderen Teil abgekuppelt sein.“
gekennzeichnet sein.