Eichamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Eichämter der Bundesländer sind in Deutschland für das gesetzliche Messwesen zuständig. Hauptaufgabe ist die Überwachung und [[Eichen|Eichung]] von Messgeräten, die aufgrund ihrer Verwendung der Eichpflicht unterliegen. dazu gehören auch [[Waage]]n und [[Gewichte]] .Die Eichämter unterstehen organisatorisch dem Wirtschaftsministerium des Landes und sind an Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) gebunden. | Die Eichämter der Bundesländer sind in Deutschland für das gesetzliche Messwesen zuständig. Hauptaufgabe ist die Überwachung und [[Eichen|Eichung]] von Messgeräten, die aufgrund ihrer Verwendung der Eichpflicht unterliegen. dazu gehören auch [[Waage]]n und [[Gewichte]] .Die Eichämter unterstehen organisatorisch dem Wirtschaftsministerium des Landes und sind an Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ([[PTB]]) gebunden. | ||
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Version vom 23. September 2007, 10:59 Uhr
Eichamt - Eichämter in Deutschland
Die Eichämter der Bundesländer sind in Deutschland für das gesetzliche Messwesen zuständig. Hauptaufgabe ist die Überwachung und Eichung von Messgeräten, die aufgrund ihrer Verwendung der Eichpflicht unterliegen. dazu gehören auch Waagen und Gewichte .Die Eichämter unterstehen organisatorisch dem Wirtschaftsministerium des Landes und sind an Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) gebunden.