Kennbuchstaben der zuständigen Behörde: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 10. März 2007, 21:32 Uhr

Kennbuchstaben der zuständigen Behörde

Der Kennbuchstabe der zuständigen Behörde ist eine Ordnungsnummer und wird durch ein Buchstaben dargestellt. Diese Ordnungsnummer findet man zb auf Instandsetzerkennzeichen oder Hauptstempel auf Waagen wieder. Neben dem Kennbuchstaben der zuständigen Behörde gibt es auch eine Kennnummer der Eichdirektion auch Benannte Stelle genannt

Kennbuchstaben der zuständigen Behörde und Zuordnung nach Bundesländer:

  • A - Baden-Württemberg
  • B - Bayern
  • C - Berlin
  • N - Brandenburg
  • D - Bremen
  • E - Hamburg
  • F - Hessen
  • P - Mecklenburg - Vorpommern
  • G - Niedersachen
  • H - Nordrhein-Westfalen
  • K - Rheinland-Pfalz
  • L - Saarland
  • R - Sachsen
  • S - Sachsen-Anhalt
  • M - Schleswig-Holstein
  • T - Thüringen