Ablesbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren [[Gewichtswert]] der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei [[Elektronischen Waagen|elektronischen Waagen]] ist dies der [[Teilung|Ziffernschritt]] der [[Digitalanzeige]], bei [[Mechanische Waagen|mechanischen Waagen]] die Einteilung der [[Skalenscheibe]] oder der Teilung einer [[ | Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren [[Gewichtswert]] der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei [[Elektronischen Waagen|elektronischen Waagen]] ist dies der [[Teilung|Ziffernschritt]] der [[Digitalanzeige]], bei [[Mechanische Waagen|mechanischen Waagen]] die Einteilung der [[Skalenscheibe]] oder der Teilung einer [[Leuchtbildwaagen|Leuchtbildwaage]]. Bei [[geeichte Waagen]] kann dies auch der [[Eichwert]] "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere [[Teilung]] angezeigt werden kann. Dabei kann auch die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert dargestellt werden. |
Version vom 22. Februar 2007, 11:16 Uhr
Ablesbarkeit
Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren Gewichtswert der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der Ziffernschritt der Digitalanzeige, bei mechanischen Waagen die Einteilung der Skalenscheibe oder der Teilung einer Leuchtbildwaage. Bei geeichte Waagen kann dies auch der Eichwert "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere Teilung angezeigt werden kann. Dabei kann auch die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert dargestellt werden.