Fehlergrenzen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Fehlergrenzen von Waagen ==
== Fehlergrenzen von Waagen ==
Bei [[geeichte Waagen]] versteht man unter der Fehlergrenze die zulässige erlaubte [[Fehlergrenzen|Gewichtsabweichung]] nach Plus und Minus bei der [[Eichen|Eichung]] der Waagen. Die Abweichung ist Gewichtsabhängig und steigt mit dem [[Wägebereich]] der Waage.  
Bei [[geeichte Waagen]] versteht man unter der Fehlergrenze die zulässige erlaubte  
Gewichtsabweichung nach Plus und Minus bei der [[Eichen|Eichung]] der Waagen. Die Abweichung ist Gewichtsabhängig und steigt mit dem [[Wägebereich]] der Waage.  


Der [[Verkehrsfehlergrenzen|Verkehrsfehler]] einer Waage ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der [[Waage|Waage]] während der [[Eichfristen|Eichfrist]]
Der [[Verkehrsfehlergrenzen|Verkehrsfehler]] einer Waage ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der [[Waage|Waage]] während der [[Eichfristen|Eichfrist]]

Version vom 31. Januar 2007, 19:34 Uhr

Fehlergrenzen von Waagen

Bei geeichte Waagen versteht man unter der Fehlergrenze die zulässige erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus bei der Eichung der Waagen. Die Abweichung ist Gewichtsabhängig und steigt mit dem Wägebereich der Waage.

Der Verkehrsfehler einer Waage ist das doppelte der Fehlergrenze und bezieht sich auf die zulässigen Abweichung der Waage während der Eichfrist

Belastung
Fehler-
grenzen
Klasse I
Klasse II
Klasse III
Klasse IIII
0 ≤ m ≤ 50000 e
0 ≤ m ≤ 5000 e
0 ≤ m ≤ 500 e
0 ≤ m ≤ 50 e
± 0,5 e
50000 e < m ≤ 200000 e
5000 e < m ≤ 20000 e
500 e < m ≤ 2000 e
50 e < m ≤ 200 e
± 1,0 e
200000 e < m
20000 e < m ≤ 100000 e
2000 e < m ≤ 10000 e
200 e < m ≤ 1000 e
± 1,5 e