Geeichte Waagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Geeichte Waagen bzw unter "Eichen" verstehet man die Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der [[Befundprüfung|Bauvorschriften]] und die Prüfung seiner richtigen Anzeige innerhalb der "[[Fehlergrenzen|Eichfehlergrenzen]]".
Geeichte Waagen bzw unter "Eichen" verstehet man die Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der [[Befundprüfung|Bauvorschriften]] und die Prüfung seiner richtigen Anzeige innerhalb der "[[Fehlergrenzen|Eichfehlergrenzen]]".


Geeichte Waagen müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ([[PTB]]) in Braunschweig oder einer anderen europäischen Zulassungsstelle oder allgemein zur Eichung zugelassen sein. Geeichte Waagen sind mit einem Eichsiegel auf dem die Eichgültigkeitsdauer vermerkt ist, angebracht. Auf Neuwaagen können auch [[EG-Ersteichung|EG-Erstgeeicht]]sein.
Geeichte Waagen müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ([[PTB]]) in Braunschweig oder einer anderen europäischen Zulassungsstelle oder allgemein zur Eichung zugelassen sein. Geeichte Waagen sind mit einem Eichsiegel auf dem die [[Eichfristen|Eichgültigkeitsdauer]] vermerkt ist, angebracht. Auf Neuwaagen können auch [[EG-Ersteichung|EG-Erstgeeicht]] (Hersteller geeichung) sein.


Alternativ zur Eichung stehen dem Waageninhaber auch die Prüfung nach [[DIN ISO 9000ff]] oder eine [[DKD-Kalibrierdiens|DKD-Kalibrierung]] zu Verfügung, die aber die Eichung einer Waage nicht ersetzt.


Dabei besteht folgend Vorschriften über die eichpflicht von Waagen
Dabei besteht folgend Vorschriften über die eichpflicht von Waagen

Version vom 1. November 2006, 13:46 Uhr

Geeichte Waagen

Geeichte Waagen bzw unter "Eichen" verstehet man die Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der Bauvorschriften und die Prüfung seiner richtigen Anzeige innerhalb der "Eichfehlergrenzen".

Geeichte Waagen müssen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig oder einer anderen europäischen Zulassungsstelle oder allgemein zur Eichung zugelassen sein. Geeichte Waagen sind mit einem Eichsiegel auf dem die Eichgültigkeitsdauer vermerkt ist, angebracht. Auf Neuwaagen können auch EG-Erstgeeicht (Hersteller geeichung) sein.

Alternativ zur Eichung stehen dem Waageninhaber auch die Prüfung nach DIN ISO 9000ff oder eine DKD-Kalibrierung zu Verfügung, die aber die Eichung einer Waage nicht ersetzt.

Dabei besteht folgend Vorschriften über die eichpflicht von Waagen Waagen unterliegen der eichpflicht, wenn sie in folgenen Bereichen verwendet werden

  • im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
  • im Arbeitsschutz
  • im Umweltschutz
  • im Strahlenschutz
  • im Verkehrswesen
  • Gesundheitsschutz (Krankenhäuser, Arzte)
  • Herstellung bzw. Kontrolle von Fertigpackungen
  • Herstellung von Arzneimitteln (Apotheken)
  • Wareneingangskontrolle
  • Verwiegung von Fahrzeugen