Leihwaagen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Leihwaagen wird gerne für die Umschreibung von [[Inventurwaagen]] oder [[Mietwaagen]] verwendet. Genau betrachte ist aber das Verleihen unentgeltlich, was natürlich umgangssprachlich gerne verwendet, aber nicht korrekt ist.
Der Begriff Leihwaagen wird gerne für die Umschreibung von [[Inventurwaagen]] oder [[Mietwaagen]] verwendet. Genau betrachte ist aber das Verleihen unentgeltlich, was natürlich umgangssprachlich gerne verwendet, aber nicht korrekt ist.
[[Kategorie:Mieten]]

Version vom 23. Februar 2007, 13:29 Uhr

Leihwaagen

Der Begriff Leihwaagen wird gerne für die Umschreibung von Inventurwaagen oder Mietwaagen verwendet. Genau betrachte ist aber das Verleihen unentgeltlich, was natürlich umgangssprachlich gerne verwendet, aber nicht korrekt ist.