Eichfristen: Unterschied zwischen den Versionen
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Waagen und Gewichte unterliegen im eichfähigen Einsatz einer unterschiedlichen Eichgültigkeitsdauer, die je nach Art und Verwendung unterschiedlichen Eichfristen haben und liegen zwichen 1 - 4 Jahre. | Waagen und Gewichte unterliegen im eichfähigen Einsatz einer unterschiedlichen Eichgültigkeitsdauer, die je nach Art und Verwendung unterschiedlichen Eichfristen haben und liegen zwichen 1 - 4 Jahre. | ||
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Version vom 3. Oktober 2006, 11:37 Uhr
Eichfristen ( Eichgültigkeitsdauer ) von Waagen und Gewichte
Waagen und Gewichte unterliegen im eichfähigen Einsatz einer unterschiedlichen Eichgültigkeitsdauer, die je nach Art und Verwendung unterschiedlichen Eichfristen haben und liegen zwichen 1 - 4 Jahre.
Kennzeichnung der Eichdauer
Eichfristen von Waagen
Die Gültigkeitsdauer der Eichen beträgt bei Waagen grundsätzlich zwei Jahre. Ausgenommen davon gilt die Eichung bei folgenden Waagenarten kürzer oder länger:
Waagen mit einer Höchstlast von 3000 kg und mehr - 3 Jahre
• nichtselbsteinspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast kleiner 50 kg - 4 Jahre • nichtselbsteinspielende Feinwaagen und Präzisionswaagen - 4 Jahre • Personen- und Säuglingswaagen - 4 Jahre • Personenwaagen, wenn sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind unbefristet bzw bis eine Reparatur erfolgt ist • Kontrollwaagen - 1 Jahr
Die Gültigkeitsdauer beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Messgerät zuletzt geeicht wurde