Eichfristen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Waagen-Forum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:




Die Gültigkeitsdauer der [[Eichung|Eichen]] beträgt bei Waagen grundsätzlich zwei Jahre. Ausgenommen davon gilt die Eichung bei folgenden Waagenarten
kürzer oder länger:
Waagen mit einer Höchstlast von 3000 kg und mehr - 3 Jahre
• [[nichtselbsteinspielende]] [[Handelswaagen]] mit einer [[Wägebereich|Höchstlast]] kleiner 50 kg - 4 Jahre
• nichtselbsteinspielende [[Feinwaagen]] und [[Präzisionswaagen]] - 4 Jahre
• Personen- und Säuglingswaagen - 4 Jahre
• Personenwaagen, wenn sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind unbefristet bzw bis eine
  Reparatur erfolgt ist
• [[Kontrollwaage]]n - 1 Jahr
Die Gültigkeitsdauer beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Messgerät zuletzt geeicht
wurde


== Eichfristen von Gewichte ==
== Eichfristen von Gewichte ==

Version vom 3. Oktober 2006, 11:36 Uhr

Eichfristen (Eichgültigkeitsdauer) von Waagen und Gewichte

Waagen und Gewichte unterliegen im eichfähigen Einsatz einer unterschiedlichen Eichgültigkeitsdauer, die je nach Art und Verwendung unterschiedlichen Eichfristen haben und liegen zwichen 1 - 4 Jahre.


Eichfristen von Waagen

Die Gültigkeitsdauer der Eichen beträgt bei Waagen grundsätzlich zwei Jahre. Ausgenommen davon gilt die Eichung bei folgenden Waagenarten kürzer oder länger:

Waagen mit einer Höchstlast von 3000 kg und mehr - 3 Jahre

nichtselbsteinspielende Handelswaagen mit einer Höchstlast kleiner 50 kg - 4 Jahre
• nichtselbsteinspielende Feinwaagen und Präzisionswaagen - 4 Jahre
• Personen- und Säuglingswaagen - 4 Jahre
• Personenwaagen, wenn sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind unbefristet bzw bis eine 
  Reparatur erfolgt ist
• Kontrollwaagen - 1 Jahr

Die Gültigkeitsdauer beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Messgerät zuletzt geeicht wurde

Eichfristen von Gewichte