Mindestlast: Unterschied zwischen den Versionen

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  Beispiel:
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  Hat eine Fahrzeugwaage eine Mindestlast von 50 kg, muß jedes gewogene [[Gewicht]] und das  
  Hat eine Fahrzeugwaage mit einem [[Eichwert]] von e=10 Kg und mit einer Mindestlast von 200 kg, muß  
[[Netto]]gewicht größer als 50 [[Kg]] sein.
jedes gewogene [[Gewicht]] und das [[Netto]]gewicht größer der gleich 200 [[Kg]] sein.


Dabei sind bei [[geeichte Waagen]] die Mindestlast durch ihre [[Eichklassen|Genauigkeitsklasse]] und deren [[Eichwert]] geregelt
Dabei sind bei [[geeichte Waagen]] die Mindestlast durch ihre [[Eichklassen|Genauigkeitsklasse]] und deren [[Eichwert]] geregelt

Version vom 1. Oktober 2006, 15:16 Uhr

Mindestlast von Waagen

Die Mindestlast ist die untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Die Mindestlast ist bei eichfähigen Waagen auf dem Typenschild angebracht. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben. Allerdings wird die relative Messabweichung zu groß. Will man auf einer geeichten Waage unterhalb der Mindestlast wiegen, muß auf eine anderen Waage mit einem geringeren e-Wert ausweichen, welche dann eine geringere Mindestlast hat.

Beispiele:
Min: 20 g 
Min: 2 Kg


Die Mindestlast spielt aber auch bei Verwiegungen zb bei einer Fahrzeugwaage eine wichtige Rolle. So muß das Netto bei einer Verwiegung aus Brutto und Tara =< der Mindestlast sein.

Beispiel:
Hat eine Fahrzeugwaage mit einem Eichwert von e=10 Kg und mit einer Mindestlast von 200 kg, muß 
jedes gewogene Gewicht und das Nettogewicht größer der gleich 200 Kg sein.

Dabei sind bei geeichte Waagen die Mindestlast durch ihre Genauigkeitsklasse und deren Eichwert geregelt


Klasse
Eichwert (e)
Mindestlast (Min)
Anzahl der Eichwerte n = Max / e
Mindestwert
Mindestwert
Höchstwert
I
0,001 g <= e
100 e
50000 e
--------
II

0,001 g <= e <= 0,05g

0,1 g <= e

20 e

50 e

100 e

5000 e

100000

100000

III

0,1 g <= e <= 2g

5 g <= e

20 e

20 e

100 e

500 e

10000

10000

IIII
5g <= e
10 e
100 e
1000