Mindestlast: Unterschied zwischen den Versionen

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  Beispiel:
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  Hat eine [[Fahrzeugwaage]] eine Mindestlast von 50 kg, muß jedes gewogene [[Gewicht]] und das  
  Hat eine Fahrzeugwaage eine Mindestlast von 50 kg, muß jedes gewogene [[Gewicht]] und das  
  Nettogewicht größer als 50 [[Kg]] sein.
  [[Netto]]gewicht größer als 50 [[Kg]] sein.


Dabei sind bei [[geeichte Waagen]] die Mindestlast durch ihre [[Eichklassen|Genauigkeitsklasse]] und deren [[Eichwert]] geregelt
Dabei sind bei [[geeichte Waagen]] die Mindestlast durch ihre [[Eichklassen|Genauigkeitsklasse]] und deren [[Eichwert]] geregelt

Version vom 1. Oktober 2006, 14:15 Uhr

Mindestlast

Die Mindestlast ist die untere Grenze des eichfähigen Wägebereiches. Die Mindestlast ist bei eichfähigen Waagen auf dem Typenschild angebracht. Die Funktion der Waage ist auch unterhalb der Mindestlast gegeben. Allerdings wird die relative Messabweichung zu groß. Will man auf einer geeichten Waage unterhalb der Mindestlast wiegen, muß auf eine anderen Waage mit einem geringeren e-Wert ausweichen, welche dann eine geringere Mindestlast hat.

Beispiele:
Min: 20 g 
Min: 2 Kg


Die Mindestlast spielt aber auch bei Verwiegungen zb bei einer Fahrzeugwaage eine wichtige Rolle. So muß das Netto bei einer Verwiegung aus Brutto und Tara =< der Mindestlast sein.

Beispiel:
Hat eine Fahrzeugwaage eine Mindestlast von 50 kg, muß jedes gewogene Gewicht und das 
Nettogewicht größer als 50 Kg sein.

Dabei sind bei geeichte Waagen die Mindestlast durch ihre Genauigkeitsklasse und deren Eichwert geregelt


Klasse
Eichwert (e)
Mindestlast (Min)
Anzahl der Eichwerte n = Max / e
Mindestwert
Mindestwert
Höchstwert
I
0,001 g <= e
100 e
50000 e
--------
II

0,001 g <= e <= 0,05g

0,1 g <= e

20 e

50 e

100 e

5000 e

100000

100000

III

0,1 g <= e <= 2g

5 g <= e

20 e

20 e

100 e

500 e

10000

10000

IIII
5g <= e
10 e
100 e
1000