Auflagepunkt: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Admin (Diskussion | Beiträge) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Waagen mit nur 1 Auflagepunkt nennt man [[Single-Point-Waage]], die bei [[Ladenwaage]]n, [[Präzisionswaage]]n, [[Personenwaage]]n und [[Industriewaage]]n ihre Anwendung finden. Technisch bedingt sind Waagen, die nur einen Auflagepunkt oder Wägezelle haben, grenzen gesetzt (Brückengröße). Waagen mit größeren [[Wägebrücke]]n wie zb. [[Plattformwaage]]n und [[Fahrzeugwaage]]n haben meist 4 oder mehr Auflagepunkte. [[Trichterwaage]]n oder [[Silowaage]]n haben in der Regel 3 Auflagepunkte. | Waagen mit nur 1 Auflagepunkt nennt man [[Single-Point-Waage]], die bei [[Ladenwaage]]n, [[Präzisionswaage]]n, [[Personenwaage]]n und [[Industriewaage]]n ihre Anwendung finden. Technisch bedingt sind Waagen, die nur einen Auflagepunkt oder Wägezelle haben, grenzen gesetzt (Brückengröße). Waagen mit größeren [[Wägebrücke]]n wie zb. [[Plattformwaage]]n und [[Fahrzeugwaage]]n haben meist 4 oder mehr Auflagepunkte. [[Trichterwaage]]n oder [[Silowaage]]n haben in der Regel 3 Auflagepunkte. | ||
Im Normalfall entsprechen bei elektronischen Waagen die Anzahl der verwendeten Wägezellen auch die Anzahl der Auflagepunkte in einer Waage. | |||
Die Anzahl der Auflagepunkt ist relevant bei einer [[Eichen|Eichung]] oder auch bei einem [[Kalibrierdienst]] an einer Waage zb bei der [[Eckenprüfung]]einer Waage. | Die Anzahl der Auflagepunkt ist relevant bei einer [[Eichen|Eichung]] oder auch bei einem [[Kalibrierdienst]] an einer Waage zb bei der [[Eckenprüfung]] einer Waage. | ||
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]] | [[Kategorie:Prüfen - Eichen]] | ||
[[Kategorie:Toleranzen]] | [[Kategorie:Toleranzen]] | ||
[[Kategorie:Begriffserklärung]] | [[Kategorie:Begriffserklärung]] |
Aktuelle Version vom 30. Juli 2011, 16:05 Uhr
Auflagepunkte bei Waagen
Als Auflagepunkte bei Waagen bezeichnet man die Punkte, an der die Masse von einer Waagenbrücke auf einer Wägezelle oder Hebelwerk eingeleitet wird. Die Anzahl der Auflagepunkte hängt von der Bauart und Konstruktion der Waagen ab und liegt bei 1 - 8 Auflagepunkte.
Waagen mit nur 1 Auflagepunkt nennt man Single-Point-Waage, die bei Ladenwaagen, Präzisionswaagen, Personenwaagen und Industriewaagen ihre Anwendung finden. Technisch bedingt sind Waagen, die nur einen Auflagepunkt oder Wägezelle haben, grenzen gesetzt (Brückengröße). Waagen mit größeren Wägebrücken wie zb. Plattformwaagen und Fahrzeugwaagen haben meist 4 oder mehr Auflagepunkte. Trichterwaagen oder Silowaagen haben in der Regel 3 Auflagepunkte.
Im Normalfall entsprechen bei elektronischen Waagen die Anzahl der verwendeten Wägezellen auch die Anzahl der Auflagepunkte in einer Waage.
Die Anzahl der Auflagepunkt ist relevant bei einer Eichung oder auch bei einem Kalibrierdienst an einer Waage zb bei der Eckenprüfung einer Waage.