Eichschein: Unterschied zwischen den Versionen

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== Eichschein für Waagen und Gewichte ==
== Eichschein für Waagen und Gewichte ==


Wurde eine Waage oder Gewicht geeicht hat der Waagenbesitzer nur einen Nachweis einer Eichung seiner Messgeräte, wenn sich auf der [[Waage]] ein [[Hauptstempel]] oder bei einem Gewicht die Jahreszahl der Gültigkeit der Eichung. Da viele Betriebe heute an ein QM System angeschlossen sind reichen viel Betriebe dieser Nachweis nicht mehr. In diesen Fall stellt das [[Eichamt]] auf Anfrage einen Eichschein aus. Dieser Eichschein gilt als Bestätigung der durchgeführten Eichung der Messgeräte. Diese Eichbestätigungen gilt allerdings nicht als Nachweis auf die Rückführbarkeit auf das [[Internationales Einheitensystem]] (SI) bzw auf  die [[Rückführbarkeit auf das nationale Normal]].
Wurde eine Waage oder Gewicht geeicht hat der Waagenbesitzer nur einen Nachweis einer Eichung seiner Messgeräte, wenn sich auf der [[Waage]] ein [[Hauptstempel]], ein Stempelzeichen "[[Geeicht bis]]" oder bei einem Gewicht die Jahreszahl der Gültigkeit der Eichung. Da viele Betriebe heute an ein [[QS]] System angeschlossen sind reichen viel Betriebe dieser Nachweis nicht mehr. In diesen Fall stellt das [[Eichamt]] auf Anfrage einen Eichschein aus. Dieser Eichschein gilt als Bestätigung der durchgeführten Eichung der Messgeräte. Diese Eichbestätigungen gilt allerdings nicht als Nachweis auf die Rückführbarkeit auf das [[Internationales Einheitensystem]] (SI) bzw auf  die [[Rückführbarkeit auf das nationale Normal]].
 
 


== Was steht im Eichschein ==
== Was steht im Eichschein ==
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* Nummer - Nummer des Eichscheins  
* Nummer - Nummer des Eichscheins  
* Gegenstand - Dass zu Prüfende Messgerät zb Waage oder Gewichte  
* Gegenstand - Das zu Prüfende Messgerät zb Waage oder Gewichte  
* Identifikation - Nummer der Gewichtsstücke bzw die Nummer der Waage
* Identifikation - Nummer der Gewichtsstücke bzw die Nummer der Waage
* Hersteller - Hersteller der Gewichte oder Waage
* Hersteller - Hersteller der Gewichte oder Waage

Aktuelle Version vom 6. April 2010, 13:16 Uhr

Eichschein für Waagen und Gewichte

Wurde eine Waage oder Gewicht geeicht hat der Waagenbesitzer nur einen Nachweis einer Eichung seiner Messgeräte, wenn sich auf der Waage ein Hauptstempel, ein Stempelzeichen "Geeicht bis" oder bei einem Gewicht die Jahreszahl der Gültigkeit der Eichung. Da viele Betriebe heute an ein QS System angeschlossen sind reichen viel Betriebe dieser Nachweis nicht mehr. In diesen Fall stellt das Eichamt auf Anfrage einen Eichschein aus. Dieser Eichschein gilt als Bestätigung der durchgeführten Eichung der Messgeräte. Diese Eichbestätigungen gilt allerdings nicht als Nachweis auf die Rückführbarkeit auf das Internationales Einheitensystem (SI) bzw auf die Rückführbarkeit auf das nationale Normal.

Was steht im Eichschein

Im Eichschein stehen unter anderem

  • Nummer - Nummer des Eichscheins
  • Gegenstand - Das zu Prüfende Messgerät zb Waage oder Gewichte
  • Identifikation - Nummer der Gewichtsstücke bzw die Nummer der Waage
  • Hersteller - Hersteller der Gewichte oder Waage
  • Antragsteller - In diesem Fall der Kunde
  • Prüfverfahren -
  • Ergebnis - Erfüllt die Anforderungen usw
  • Ort und Datum der Prüfung
  • Gültigkeit der Prüfung bis sowie Stempelzeichen