Geeicht bis: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei [[Geeichte Waagen|geeichten Waagen]] befindet sich neben dem [[Hauptstempel]] in vielen Fällen auch noch ein Stempelzeichen mit der Aufschrift " Geeicht bis " mit einer Jahreszahl dahinter auf der [[Waage]]. Dieser Aufkleber hat eine Größe von 42 mm x 18 mm und hat eine Silberne Farbe mit roter Aufschrift.
Bei [[Geeichte Waagen|geeichten Waagen]] befindet sich neben dem [[Hauptstempel]] in vielen Fällen auch noch ein Stempelzeichen mit der Aufschrift " Geeicht bis " mit einer Jahreszahl auf der [[Waage]]. Dieser Aufkleber hat eine Größe von 42 mm x 18 mm und hat eine Silberne Farbe mit roter Aufschrift.


Dieses Stempelzeichen ist kein amtliches Stempelzeichen der [[Eichamt|Eichbehörde]] wie zb der Hauptstempel, sondern soll nur dem Endanwender eindeutig das Jahr zeigen, bis wann die [[Waage]] noch geeicht ist. Gerade bei einer [[EG-Ersteichung]] ist dies nicht so einfach wie bei einer [[Nacheichung]] zu erkennen, wie lange eine Waage noch geeicht ist.
Dieses Stempelzeichen ist kein amtliches Stempelzeichen der [[Eichamt|Eichbehörde]] wie zb der Hauptstempel, sondern soll nur dem Endanwender eindeutig das Jahr zeigen, bis wann die [[Waage]] noch geeicht ist. Gerade bei einer [[EG-Ersteichung]] ist dies nicht so einfach wie bei einer [[Nacheichung]] zu erkennen, wie lange eine Waage noch geeicht ist.
== Siehe auch: ==
* [[Hauptstempel]]
* [[Sicherungsstempel]]




[[Kategorie:Stempel und Zeichen]]
[[Kategorie:Stempel und Zeichen]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]

Aktuelle Version vom 23. August 2011, 19:43 Uhr

Geeicht bis .... Stempelzeichen bei Waagen

Geeicht bis


Bei geeichten Waagen befindet sich neben dem Hauptstempel in vielen Fällen auch noch ein Stempelzeichen mit der Aufschrift " Geeicht bis " mit einer Jahreszahl auf der Waage. Dieser Aufkleber hat eine Größe von 42 mm x 18 mm und hat eine Silberne Farbe mit roter Aufschrift.

Dieses Stempelzeichen ist kein amtliches Stempelzeichen der Eichbehörde wie zb der Hauptstempel, sondern soll nur dem Endanwender eindeutig das Jahr zeigen, bis wann die Waage noch geeicht ist. Gerade bei einer EG-Ersteichung ist dies nicht so einfach wie bei einer Nacheichung zu erkennen, wie lange eine Waage noch geeicht ist.


Siehe auch: