Grünes M: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Metrologiezeichen mit dem schwarzen '''M''' in der Mitte zeichnet Waagen ( [[nichtselbsttätige Waage]]) aus, dass die Waage in Verbindung mit dem [[CE-Konformitätszeichen]] grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 90/384/EWG erfüllt. Diese Kennzeichnung ist die Voraussetzung für eine [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]] | Das Metrologiezeichen ( meteorologisches Zeichen) mit dem schwarzen '''M''' in der Mitte zeichnet Waagen ( [[nichtselbsttätige Waage]]) aus, dass die Waage in Verbindung mit dem [[CE-Konformitätszeichen]] grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 90/384/EWG erfüllt. Diese Kennzeichnung ist die Voraussetzung für eine [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]] | ||
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* Das Metrologiezeichen hat mindesten eine Kantenlänge von 12,5 mm | * Das Metrologiezeichen hat mindesten eine Kantenlänge von 12,5 mm | ||
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* Das Grüne M ist Bestandteil bei einer [[EG-Ersteichung]] | * Das Grüne M ist Bestandteil bei einer [[EG-Ersteichung]] | ||
Aktuelle Version vom 4. August 2011, 15:18 Uhr
Grünes M - Metrologiezeichens auf Waagen
Das Metrologiezeichen ( meteorologisches Zeichen) mit dem schwarzen M in der Mitte zeichnet Waagen ( nichtselbsttätige Waage) aus, dass die Waage in Verbindung mit dem CE-Konformitätszeichen grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 90/384/EWG erfüllt. Diese Kennzeichnung ist die Voraussetzung für eine Eichung der Waage
Verwendung und Bedeutung des Metrologiezeichens
Die Verwendung und Bedeutung des Grünen M sind:
- Das Grüne M ist kein Eichzeichen
- Angebracht wird das Grüne M durch den Hersteller deren Bevollmächtigten Zb. Eichbehörde - Waagenbaufirmen
- Das Metrologiezeichen wird meist als Klebemarke aufgebracht
- Das Metrologiezeichen hat mindesten eine Kantenlänge von 12,5 mm
- Das Metrologiezeichen muss auf jede Zusatzeinrichtung aufgebracht werden, die die Anforderungen erfüllt.
- Das Grüne M ist Bestandteil bei einer EG-Ersteichung