Verkehrsfehlergrenzen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Verkehrsfehlergrenzen sind aus der Sicht vom Eichgesetz zwar noch in den erlauben Toleranzen, aber aus der Sicht des Waagenbetreibers kann das Abdriften der Waage in die Verkehrsfehlergrenzen hohe kosten verursachen. Gerade bei hochwertigen Güter die nach Gewicht verkauft werden kann durch den vergrößerten Fehler der Waage Gewinne aus dem Verkauf verloren gehen. Daher führen viele Firmen noch zusätzlich jährlich ein [[Kalibrierdienst]] an den Waagen durch. | |||
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Aktuelle Version vom 17. September 2011, 09:05 Uhr
Verkehrsfehlergrenzen von Waagen
Die Verkehrsfehlergrenzen sind doppelt so groß wie die Fehlergrenzen von geeichte Waagen und ist die erlaubte Gewichtsabweichung nach Plus und Minus während der Eichfrist einer Waage.
Die Verkehrsfehlergrenzen sind aus der Sicht vom Eichgesetz zwar noch in den erlauben Toleranzen, aber aus der Sicht des Waagenbetreibers kann das Abdriften der Waage in die Verkehrsfehlergrenzen hohe kosten verursachen. Gerade bei hochwertigen Güter die nach Gewicht verkauft werden kann durch den vergrößerten Fehler der Waage Gewinne aus dem Verkauf verloren gehen. Daher führen viele Firmen noch zusätzlich jährlich ein Kalibrierdienst an den Waagen durch.
Tabelle der Verkehrsfehlergrenzen
Belastung
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Verkehrsfehler-
grenzen |
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Klasse I
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Klasse II
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Klasse III
|
Klasse IIII
|
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0 ≤ m ≤ 50000 e
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0 ≤ m ≤ 5000 e
|
0 ≤ m ≤ 500 e
|
0 ≤ m ≤ 50 e
|
± 1,0 e
|
50000 e < m ≤ 200000 e
|
5000 e < m ≤ 20000 e
|
500 e < m ≤ 2000 e
|
50 e < m ≤ 200 e
|
± 2,0 e
|
200000 e < m
|
20000 e < m ≤ 100000 e
|
2000 e < m ≤ 10000 e
|
200 e < m ≤ 1000 e
|
± 3,0 e
|