Kennbuchstaben der zuständigen Behörde: Unterschied zwischen den Versionen

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Neben dem Kennbuchstaben der zuständigen Behörde gibt es auch eine Kennnummer der Eichdirektion auch  [[Benannte Stelle]] genannt
Neben dem Kennbuchstaben der zuständigen Behörde gibt es auch eine Kennnummer der Eichdirektion auch  [[Benannte Stelle]] genannt


Kennbuchstaben der zuständigen Behörde und Zuordung nach Bundesländer:
Kennbuchstaben der zuständigen Behörde und Zuordnung nach Bundesländer:


*A - Baden-Würdenberg
*A - Baden-Württemberg 
*B - Bayern
*B - Bayern
*C - Berlin
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*F - Hessen
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*P - Mecklenburg - Vorpommern
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*G - Niedersachen
*G - Niedersachsen
*H - Nordrhein-Westfalen
*H - Nordrhein-Westfalen
*K - Rheinland-Pfalz
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*M - Schleswig-Holstein
*M - Schleswig-Holstein
*T - Thüringen
*T - Thüringen
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]

Aktuelle Version vom 7. April 2010, 06:21 Uhr

Kennbuchstaben der zuständigen Behörde

Der Kennbuchstabe der zuständigen Behörde ist eine Ordnungsnummer und wird durch ein Buchstaben dargestellt. Diese Ordnungsnummer findet man zb auf Instandsetzerkennzeichen oder Hauptstempel auf Waagen wieder. Neben dem Kennbuchstaben der zuständigen Behörde gibt es auch eine Kennnummer der Eichdirektion auch Benannte Stelle genannt

Kennbuchstaben der zuständigen Behörde und Zuordnung nach Bundesländer:

  • A - Baden-Württemberg
  • B - Bayern
  • C - Berlin
  • N - Brandenburg
  • D - Bremen
  • E - Hamburg
  • F - Hessen
  • P - Mecklenburg - Vorpommern
  • G - Niedersachsen
  • H - Nordrhein-Westfalen
  • K - Rheinland-Pfalz
  • L - Saarland
  • R - Sachsen
  • S - Sachsen-Anhalt
  • M - Schleswig-Holstein
  • T - Thüringen