Apothekerwaage: Unterschied zwischen den Versionen

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Apothekerwaagen dienen dem Apotheker dazu, Arzneimittel anhand einer Rezeptur zu erstellen.  
Apothekerwaagen dienen dem Apotheker dazu, Arzneimittel anhand einer Rezeptur zu erstellen, wie bspw. Analytik, Qualitätssicherung, Endkontrolle, Infusionslösungen, Augenarzneimitteln, Salben oder individuelle Entwicklung neuer Arzneimittel oder Arzneiformen, wie bspw. Tinkturen, Säfte, Kapseln, Cremes, etc.  


Bei diesen Apothekerwaage handelt es sich um [[Präzisionswaage]]n oder auch zum Teil um [[Analsysenwaage]]n und sind er [[Eichklassen]] II zugeordnet. Je nach Ausführung der Apothekerwaage besitzt die Waagen noch ein Rezeptur [[Betriebsarten|Wägeprogramm]]. Apothekerwaage werden auch in der Lebensmittel und in der Chemischen Industrie eingesetzt.  
Bei diesen Apothekerwaage handelt es sich um [[Präzisionswaage]]n oder auch zum Teil um [[Analsysenwaage]]n und sind er [[Eichklassen]] II zugeordnet. Je nach Ausführung der Apothekerwaage besitzt die Waagen noch ein Rezeptur [[Betriebsarten|Wägeprogramm]]. Apothekerwaage werden auch in der Lebensmittel- Chemischen Industrie sowie in Labore und  Krankenhäuser eingesetzt.  


Als Zubehör sind um ein genaues Wiegen zu gewähren und um äußere Störeinflüsse wie zb Windzug zu Vermeiden ist ein  [[Windschutz]] zu empfehlen. Um auch die [[Waage]] vor den chemischen Bestandteile der Medikamente zu schützen, werden hier häufig [[Arbeitsschutzhaube]]n eingesetzt.  
Als Zubehör sind um ein genaues Wiegen zu gewähren und um äußere Störeinflüsse wie zb Windzug zu Vermeiden ist ein  [[Windschutz]] zu empfehlen. Um auch die [[Waage]] vor den chemischen Bestandteile der Medikamente zu schützen, werden hier häufig [[Arbeitsschutzhaube]]n eingesetzt.  
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Waagen in der Apotheke unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 2 Jahre durch das [[Eichamt]] zu [[eichen]].(siehe auch [[Eichfristen]] von Waagen)
Waagen in der Apotheke unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 2 Jahre durch das [[Eichamt]] zu [[eichen]].(siehe auch [[Eichfristen]] von Waagen)


Der Typische [[Wägebereich]] einer Apothekerwaage liegt zwischen 60-3000 [[Gramm]] und haben eine [[Teilung]] von 0,1-0,001 Gramm, bei sehr genauen Anwendungen bis hin zu 0,01 [[mg]].
== Apothekenbetriebsordnung ==
Die Apothekenbetriebsordnung schreibt vor, um Medikamente und Rezepturen herzustellen, folgende Waagen vorhanden sein müssen.
Diese Vorschrift besagt, das jeweils
* eine geeichte Analysenwaage ([[Ablesbarkeit]] 0,1 [[mg]]). Üblicher Wägebereich dieser Waagen liegt bei 100 - 300 g.
* eine geeichte Präzisionswaage mit einem Wägebereich von mindestens 2.000 g und einer Teilung von mindestens 0,1 g oder besser.
vorhanden sein müssen.
Diese Regelungen finden auch in öffentlichen Apotheken und in Krankenhausapotheken ihre Anwendung.
[[Kategorie:Arten von Waagen]]
[[Kategorie:Arten von Waagen]]

Aktuelle Version vom 29. Juli 2012, 10:06 Uhr

Apothekerwaage

alte Apothekerwaage
moderne elektronische Apothekerwaage Sartorius CP 64-OCE


Apothekerwaagen dienen dem Apotheker dazu, Arzneimittel anhand einer Rezeptur zu erstellen, wie bspw. Analytik, Qualitätssicherung, Endkontrolle, Infusionslösungen, Augenarzneimitteln, Salben oder individuelle Entwicklung neuer Arzneimittel oder Arzneiformen, wie bspw. Tinkturen, Säfte, Kapseln, Cremes, etc.

Bei diesen Apothekerwaage handelt es sich um Präzisionswaagen oder auch zum Teil um Analsysenwaagen und sind er Eichklassen II zugeordnet. Je nach Ausführung der Apothekerwaage besitzt die Waagen noch ein Rezeptur Wägeprogramm. Apothekerwaage werden auch in der Lebensmittel- Chemischen Industrie sowie in Labore und Krankenhäuser eingesetzt.

Als Zubehör sind um ein genaues Wiegen zu gewähren und um äußere Störeinflüsse wie zb Windzug zu Vermeiden ist ein Windschutz zu empfehlen. Um auch die Waage vor den chemischen Bestandteile der Medikamente zu schützen, werden hier häufig Arbeitsschutzhauben eingesetzt.

Waagen in der Apotheke unterliegen dem Eichgesetz und sind alle 2 Jahre durch das Eichamt zu eichen.(siehe auch Eichfristen von Waagen)

Der Typische Wägebereich einer Apothekerwaage liegt zwischen 60-3000 Gramm und haben eine Teilung von 0,1-0,001 Gramm, bei sehr genauen Anwendungen bis hin zu 0,01 mg.

Apothekenbetriebsordnung

Die Apothekenbetriebsordnung schreibt vor, um Medikamente und Rezepturen herzustellen, folgende Waagen vorhanden sein müssen.

Diese Vorschrift besagt, das jeweils

  • eine geeichte Analysenwaage (Ablesbarkeit 0,1 mg). Üblicher Wägebereich dieser Waagen liegt bei 100 - 300 g.
  • eine geeichte Präzisionswaage mit einem Wägebereich von mindestens 2.000 g und einer Teilung von mindestens 0,1 g oder besser.

vorhanden sein müssen.

Diese Regelungen finden auch in öffentlichen Apotheken und in Krankenhausapotheken ihre Anwendung.