Ablesbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ablesbarkeit ==
== Ablesbarkeit ==


Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren [[Gewichtswert]] der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei [[Elektronischen Waagen|elektronischen Waagen]] ist dies der [[Teilung|Ziffernschritt]] der [[Digitalanzeige]], bei [[Mechanische Waagen|mechanischen Waagen]] die Einteilung der [[Skalenscheibe]] oder der Teilung einer [[Leuchtbildwaagen|Leuchtbildwaage]]. Bei [[geeichte Waagen]] kann dies auch der [[Eichwert]] "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine  höhere [[Teilung]] angezeigt werden kann. Dabei kann auch die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert dargestellt werden.
Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren [[Gewichtswert]] der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei [[Elektronische Waage|elektronischen Waage]]n ist dies der [[Teilung|Ziffernschritt]] der [[Digitalanzeige]], bei [[Mechanische Waage|mechanischen Waage]]n die Einteilung der [[Skalenscheibe]] oder die Teilung einer [[Leuchtbildwaage|Leuchtbildwaage]].
 
== Ablesbarkeit bei geeichten Waagen ==
 
Bei [[geeichte Waagen]] kann dies der [[Eichwert]] "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine  höhere [[Teilung]] möglich ist. Dabei wird dann die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert oder umrandet dargestellt.
 
Die Ablesbarkeit bei geeichten Waagen findet man auf dem [[Typenschild]] und werden wie folgt dargestellt
 
Beispiel
*e = 10 [[g]]
*e = d = 10 g
bzw
*e = 10 g
*d = 1 g
 
== Ablesbarkeit bei ungeeichten oder nicht eichfähigen  Waagen ==
 
An ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen entspricht die Ablesbarkeit immer den kleinsten Ziffernschritt  "[[d]]"
 
Hat eine ungeeichte Waage ein Typenschild wird die Ablesbarkeit als d gekennzeichnet
 
Beispiel
 
* d = 10 g
 
[[Kategorie:Begriffserklärung]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]

Aktuelle Version vom 24. August 2011, 08:02 Uhr

Ablesbarkeit

Als Ablesbarkeit bezeichnet man den kleinsten ablesbaren Gewichtswert der Gewichtsanzeige einer Waage. Bei elektronischen Waagen ist dies der Ziffernschritt der Digitalanzeige, bei mechanischen Waagen die Einteilung der Skalenscheibe oder die Teilung einer Leuchtbildwaage.

Ablesbarkeit bei geeichten Waagen

Bei geeichte Waagen kann dies der Eichwert "e" sein, wobei auch bei geeichte Waagen eine höhere Teilung möglich ist. Dabei wird dann die nicht eichfähige erhöhte Anzeige bei der letzten Stelle der Digitalanzeige schraffiert oder umrandet dargestellt.

Die Ablesbarkeit bei geeichten Waagen findet man auf dem Typenschild und werden wie folgt dargestellt

Beispiel

  • e = 10 g
  • e = d = 10 g

bzw

  • e = 10 g
  • d = 1 g

Ablesbarkeit bei ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen

An ungeeichten oder nicht eichfähigen Waagen entspricht die Ablesbarkeit immer den kleinsten Ziffernschritt "d"

Hat eine ungeeichte Waage ein Typenschild wird die Ablesbarkeit als d gekennzeichnet

Beispiel

  • d = 10 g