Abgekürztes Staffelverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Waagen-Forum
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 12: Zeile 12:
* nur  Klasse III und IIII
* nur  Klasse III und IIII
* Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung ( zb ein [[Laufgewichtsbalken]]) vom [[Eichamt]] vor der [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]] durchgeführt werden  
* Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung ( zb ein [[Laufgewichtsbalken]]) vom [[Eichamt]] vor der [[Eichen|Eichung]] der [[Waage]] durchgeführt werden  
* die Differenz des Wägeergebnis bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 [[Max]] < 0,2 [[e]]  
* die Differenz des Wägeergebnis bei der [[Wiederholbarkeit|Wiederholbarkeistprüfung]] mit 0,5 [[Max]] < 0,2 [[e]]  


[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]
[[Kategorie:Prüfen - Eichen]]

Aktuelle Version vom 7. August 2011, 12:59 Uhr

Abgekürztes Staffelverfahren

Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaagen der Klasse III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an Prüfgewichte von der Höchstlast der Waage. Andere Waagenarten können nur im normalen Staffelverfahren geprüft werden.

Das Abgekürztes Staffelverfahren kommt heute kaum noch zum Einsatz, da viele Eichämter nicht mehr in der Lage sind Laufgewichtsbalken vorzuprüfen. Ein weiterer Grund ist der, das Fahrzeugwaagen mit Laufgewichtsbalken im Zuge der Modernisierung auf elektronischen Auswerteeinrichtung umgestellt wurden.

Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren

Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein