Abgekürztes Staffelverfahren: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Abgekürztes Staffelverfahren kommt heute kaum noch zum Einsatz, da viele Eichämter nicht mehr in der Lage sind Laufgewichtsbalken vorzuprüfen. Ein weiterer Grund ist der, das [[Fahrzeugwaage]]n mit Laufgewichtsbalken im Zuge der Modernisierung auf elektronischen [[Auswerteeinrichtung]] umgestellt wurden. | |||
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Aktuelle Version vom 7. August 2011, 12:59 Uhr
Abgekürztes Staffelverfahren
Das Abgekürzte Staffelverfahren wird an Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaagen der Klasse III und IIII angewandt. Bei diesem Verfahren benötigt man nur 20 % an Prüfgewichte von der Höchstlast der Waage. Andere Waagenarten können nur im normalen Staffelverfahren geprüft werden.
Das Abgekürztes Staffelverfahren kommt heute kaum noch zum Einsatz, da viele Eichämter nicht mehr in der Lage sind Laufgewichtsbalken vorzuprüfen. Ein weiterer Grund ist der, das Fahrzeugwaagen mit Laufgewichtsbalken im Zuge der Modernisierung auf elektronischen Auswerteeinrichtung umgestellt wurden.
Voraussetzungen für das Abgekürztes Staffelverfahren
Um eine Waage nach dem Abgekürztem Staffelverfahren zu Prüfen müssen folgende Vorhaussetzungen gegeben sein
- Es muss sich um eine Laufgewichtswaagen und Schaltgewichtswaage handeln
- nur Klasse III und IIII
- Es muss eine Vorprüfung der Auswerteeinrichtung ( zb ein Laufgewichtsbalken) vom Eichamt vor der Eichung der Waage durchgeführt werden
- die Differenz des Wägeergebnis bei der Wiederholbarkeistprüfung mit 0,5 Max < 0,2 e